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 T. amp S150

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remue
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Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17


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BeitragVerfasst am: Sa Feb 20, 2010 12:26 am    T. amp S150 Antworten mit ZitatNach oben

biete eine S150 an. Maximal 20 Stunden in Betrieb. technisch in einwandfreiem Zustand. Als Zugabe gibts noch Cinch/ XRL-Stecker, sowie XRL Stecker dazu. Beide Stecker haben bei thomann zusammen 20 Euro gekostet.

Preis für alles zusammen 106 euro inklusive Versand innerhalb Deutschland. EU-Versand 10 Euro Aufpreis.

Bei Interesse bitte kurze PN

Gruß, remue

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Wuhlifant
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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 3:02 am    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Warum verkaufst du sie "schon" (also schon nach 20 Stunden Betrieb)?
Ist der 10€ EU Versand versichert?

Hab Interesse, aber vielleicht interessiert es noch andere, was ich frage, deshalb hier im Thread die Antwort wink

edit, oh ganz vergessen. Wie siehts mit Garantie aus. Gibts ne Rechnung dazu?

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Soreda
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Beiträge: 105
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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 11:12 am    T amp und Garantie..... Antworten mit ZitatNach oben

Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.
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remue
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Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17


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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 1:23 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo beisammen,

Die S150 wurde nur kurzeitig an einem K11 zur Bassunterstützung genutzt. Da ich zeitgleich ein neues Projekt ohne Sub fertigte, steht die S150 still herum. Das Gerät ist technisch einwandfrei. Keinerlei Brummen in den max. 20 Stunden.

Rechnung und Garantie gibts keine.

Gruß,remue

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Gusismz
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Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 1231


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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 5:09 pm    Re: T amp und Garantie..... Antworten mit ZitatNach oben

« Soreda » hat folgendes geschrieben:
Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.


Na, das sollte doch unter Foremmitglieder kein Problem sein. wink

Gruß Gunar

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Krabbensalat
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Beiträge: 35
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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 5:13 pm    Re: T amp und Garantie..... Antworten mit ZitatNach oben

« Gusismz » hat folgendes geschrieben:
« Soreda » hat folgendes geschrieben:
Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.


Na, das sollte doch unter Foremmitglieder kein Problem sein. wink


Frage an den Verkäufer: ist es ein Problem? stellst du dich bei eventuellen Garantiefällen quer?

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Wuhlifant
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Anmeldungsdatum: 12.11.2009
Beiträge: 32


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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 5:37 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das mit der Gewährleistung halte ich persönlich für ein (falsches) Gerücht, schließlich hab ich noch niemals bei so einem Fall mitbekommen, dass man plötzlich einen amtlichen Lichtbildausweis zücken muss wink Vielleicht ist das in Deutschland anders, würde mich jedoch wundern.
Egal.

Hab leider das Interesse verloren, da ich für ~20€ mehr das Teil neu mit (3 Jahre) Garantie bekomme.

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psycosis81
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Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 294
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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 6:32 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bringen wir mal Licht ins Dunkel.

Garantie und Gewährleistung müssen unterschieden werden.

Garantie wird freiwillig vom Verkäufer oder auch Hersteller gewährt (Garantievertrag).
Bei der Ausgestaltung der Garantie ist der Garantiegeber völlig frei.
--->Zippo gibt z.B. eine lebenslange Garantie, selbst wenn dir der Laster drüber fährt....

Gewährleistung wird gesetzlich geregelt.

Hier hat der Verkäufer nur geringe Möglichkeiten der Einschränkung/Abweichung.
Vor allem beim Verkauf an Verbraucher.


Wie das für uns relevant wird?

Wenn du die Garantiebedingungen (Wartungsintervalle, nur Erstkäufer...)nicht einhälst, ist die Garantie futsch.
Bei der Gewährleistung ist das egal, solange der passende Kassenbeleg vorgelegt.
Natürlich innerhalb der bekannten 2-Jahres-Frist.


Gruß Thorsten

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Soreda
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Anmeldungsdatum: 22.06.2009
Beiträge: 105
Wohnort: Mainhausen


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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 7:26 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« psycosis81 » hat folgendes geschrieben:
Bringen wir mal Licht ins Dunkel.

Garantie und Gewährleistung müssen unterschieden werden.

Garantie wird freiwillig vom Verkäufer oder auch Hersteller gewährt (Garantievertrag).
Bei der Ausgestaltung der Garantie ist der Garantiegeber völlig frei.
--->Zippo gibt z.B. eine lebenslange Garantie, selbst wenn dir der Laster drüber fährt....

Gewährleistung wird gesetzlich geregelt.

Hier hat der Verkäufer nur geringe Möglichkeiten der Einschränkung/Abweichung.
Vor allem beim Verkauf an Verbraucher.



Wie das für uns relevant wird?

Wenn du die Garantiebedingungen (Wartungsintervalle, nur Erstkäufer...)nicht einhälst, ist die Garantie futsch.
Bei der Gewährleistung ist das egal, solange der passende Kassenbeleg vorgelegt.
Natürlich innerhalb der bekannten 2-Jahres-Frist.


Gruß Thorsten



Hallo , und erstmal sorry wegen des zumüllens deiner Anzeige
zur obrigen Stellungsnahme

Das Musikhaus Thomann e.K. leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbrauchergem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden.

Da auf dem Kaufvertag( Rechnung) der Name des Erstkäufers steht, ist auch nur dieser Kunde und demnach zum Empfang von Garantieleistungen berechtigt.

Sorry Thorsten ich hatte das schon Kreuz und Quer mit Thomann, auch
nach der beiläufigen Aussage das sie doch einen recht kulanten Ruf
in unserem Forum haben , wurde dadurch keine Ausnahme gemacht.

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Wuhlifant
junior member



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Anmeldungsdatum: 12.11.2009
Beiträge: 32


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BeitragVerfasst am: So Feb 21, 2010 9:44 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Oh, tut mir leid, ich könnte schwören ich habe oben "Gewährleistung" gelesen o0.
Garantie ist freilich was anderes, und wenn Thomann diese Garantie bietet, ist es auch ihr gutes Recht den Erstkäufer zu verlangen.

Tut mir leid für den Spam in dem Thread, hab echt "Gewährleistung" gelesen biggrin


Was mein Interesse betrifft bleibt es dabei, ~20€ mehr sind mir die Garantie schon wert. Danke für die rasche Antwort!

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remue
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Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17


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BeitragVerfasst am: Mo Feb 22, 2010 3:57 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

die S150 ist verkauft
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