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remue
advanced
Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17

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Verfasst am:
Sa Feb 20, 2010 12:26 am T. amp S150 |
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biete eine S150 an. Maximal 20 Stunden in Betrieb. technisch in einwandfreiem Zustand. Als Zugabe gibts noch Cinch/ XRL-Stecker, sowie XRL Stecker dazu. Beide Stecker haben bei thomann zusammen 20 Euro gekostet.
Preis für alles zusammen 106 euro inklusive Versand innerhalb Deutschland. EU-Versand 10 Euro Aufpreis.
Bei Interesse bitte kurze PN
Gruß, remue
_________________ www.remue-audio.de
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Wuhlifant
junior member
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 12.11.2009
Beiträge: 32

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 3:02 am (Kein Titel) |
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Warum verkaufst du sie "schon" (also schon nach 20 Stunden Betrieb)?
Ist der 10€ EU Versand versichert?
Hab Interesse, aber vielleicht interessiert es noch andere, was ich frage, deshalb hier im Thread die Antwort
edit, oh ganz vergessen. Wie siehts mit Garantie aus. Gibts ne Rechnung dazu?
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Soreda
Stammgast
Geschlecht: 
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 22.06.2009
Beiträge: 105
Wohnort: Mainhausen

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 11:12 am T amp und Garantie..... |
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Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.
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remue
advanced
Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 1:23 pm (Kein Titel) |
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hallo beisammen,
Die S150 wurde nur kurzeitig an einem K11 zur Bassunterstützung genutzt. Da ich zeitgleich ein neues Projekt ohne Sub fertigte, steht die S150 still herum. Das Gerät ist technisch einwandfrei. Keinerlei Brummen in den max. 20 Stunden.
Rechnung und Garantie gibts keine.
Gruß,remue
_________________ www.remue-audio.de
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Gusismz
Stammgast

Geschlecht: 
Alter: 71
Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 1231

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 5:09 pm Re: T amp und Garantie..... |
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« Soreda » hat folgendes geschrieben:
Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.
Na, das sollte doch unter Foremmitglieder kein Problem sein.
Gruß Gunar
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Krabbensalat
junior member
Anmeldungsdatum: 25.11.2009
Beiträge: 35
Wohnort: 60311

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 5:13 pm Re: T amp und Garantie..... |
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« Gusismz » hat folgendes geschrieben:
« Soreda » hat folgendes geschrieben:
Zu dem Thema S150 und Garantie bei Thomann..... die wird nur dem Erstkäufer gewährt. Selbst bei Vorlage der Rechnung ist eine Garantieabwicklung nur im Auftrag der 1 Käufers machbar....Aussage mehrerer Sachbeabeiter und dem technischen Support von Thomann.
Na, das sollte doch unter Foremmitglieder kein Problem sein.
Frage an den Verkäufer: ist es ein Problem? stellst du dich bei eventuellen Garantiefällen quer?
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Wuhlifant
junior member
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 12.11.2009
Beiträge: 32

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 5:37 pm (Kein Titel) |
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Das mit der Gewährleistung halte ich persönlich für ein (falsches) Gerücht, schließlich hab ich noch niemals bei so einem Fall mitbekommen, dass man plötzlich einen amtlichen Lichtbildausweis zücken muss Vielleicht ist das in Deutschland anders, würde mich jedoch wundern.
Egal.
Hab leider das Interesse verloren, da ich für ~20€ mehr das Teil neu mit (3 Jahre) Garantie bekomme.
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psycosis81
Stammgast
Geschlecht: 
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 294
Wohnort: Kaiserslautern

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 6:32 pm (Kein Titel) |
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Bringen wir mal Licht ins Dunkel.
Garantie und Gewährleistung müssen unterschieden werden.
Garantie wird freiwillig vom Verkäufer oder auch Hersteller gewährt (Garantievertrag).
Bei der Ausgestaltung der Garantie ist der Garantiegeber völlig frei.
--->Zippo gibt z.B. eine lebenslange Garantie, selbst wenn dir der Laster drüber fährt....
Gewährleistung wird gesetzlich geregelt.
Hier hat der Verkäufer nur geringe Möglichkeiten der Einschränkung/Abweichung.
Vor allem beim Verkauf an Verbraucher.
Wie das für uns relevant wird?
Wenn du die Garantiebedingungen (Wartungsintervalle, nur Erstkäufer...)nicht einhälst, ist die Garantie futsch.
Bei der Gewährleistung ist das egal, solange der passende Kassenbeleg vorgelegt.
Natürlich innerhalb der bekannten 2-Jahres-Frist.
Gruß Thorsten
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Soreda
Stammgast
Geschlecht: 
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 22.06.2009
Beiträge: 105
Wohnort: Mainhausen

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 7:26 pm (Kein Titel) |
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« psycosis81 » hat folgendes geschrieben:
Bringen wir mal Licht ins Dunkel.
Garantie und Gewährleistung müssen unterschieden werden.
Garantie wird freiwillig vom Verkäufer oder auch Hersteller gewährt (Garantievertrag).
Bei der Ausgestaltung der Garantie ist der Garantiegeber völlig frei.
--->Zippo gibt z.B. eine lebenslange Garantie, selbst wenn dir der Laster drüber fährt....
Gewährleistung wird gesetzlich geregelt.
Hier hat der Verkäufer nur geringe Möglichkeiten der Einschränkung/Abweichung.
Vor allem beim Verkauf an Verbraucher.
Wie das für uns relevant wird?
Wenn du die Garantiebedingungen (Wartungsintervalle, nur Erstkäufer...)nicht einhälst, ist die Garantie futsch.
Bei der Gewährleistung ist das egal, solange der passende Kassenbeleg vorgelegt.
Natürlich innerhalb der bekannten 2-Jahres-Frist.
Gruß Thorsten
Hallo , und erstmal sorry wegen des zumüllens deiner Anzeige
zur obrigen Stellungsnahme
Das Musikhaus Thomann e.K. leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbrauchergem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
Da auf dem Kaufvertag( Rechnung) der Name des Erstkäufers steht, ist auch nur dieser Kunde und demnach zum Empfang von Garantieleistungen berechtigt.
Sorry Thorsten ich hatte das schon Kreuz und Quer mit Thomann, auch
nach der beiläufigen Aussage das sie doch einen recht kulanten Ruf
in unserem Forum haben , wurde dadurch keine Ausnahme gemacht.
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Wuhlifant
junior member
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 12.11.2009
Beiträge: 32

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Verfasst am:
So Feb 21, 2010 9:44 pm (Kein Titel) |
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Oh, tut mir leid, ich könnte schwören ich habe oben "Gewährleistung" gelesen o0.
Garantie ist freilich was anderes, und wenn Thomann diese Garantie bietet, ist es auch ihr gutes Recht den Erstkäufer zu verlangen.
Tut mir leid für den Spam in dem Thread, hab echt "Gewährleistung" gelesen
Was mein Interesse betrifft bleibt es dabei, ~20€ mehr sind mir die Garantie schon wert. Danke für die rasche Antwort!
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remue
advanced
Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 17

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Verfasst am:
Mo Feb 22, 2010 3:57 pm (Kein Titel) |
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